Fluchthintergrund und keine Krankenversicherung
Du bist aus deinem Heimatland nach Deutschland geflohen und hast einen Aufenthaltstitel als Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling, dann ist es sinnvoll nach der Geburt deines Kindes einen Asylantrag für dieses zu stellen. Erhältst du hierzu eine positive Antwort, erhält dein Kind den gleichen Aufenthaltsstatus wie du. Diesen kannst du dann im Anschluss wie gewohnt bei deiner Ausländerbehörde vor Ort beantragen. Du erhältst außerdem einen blauen Reiseausweis und musst somit nicht zur Botschaft deines Heimatlandes, um einen Pass zu beantragen. Dies ist ein großer Vorteil.
Für die gesamte Antragstellung benötigst du vorab natürlich die Geburtsurkunde deines Kindes. Diese erhältst du im Standesamt. Wenn du als Mama keine originale Geburtsurkunde aus deinem Heimatland vorzeigen kannst, das heißt wenn deine Identität nicht geklärt ist, erhält dein Kind nur einen „Auszug aus dem Geburtenregister“. Dies stellt aber zunächst erstmal kein Problem dar.
Als anerkannter Flüchtling kannst du für dein Kind ebenfalls Gelder beim Jobcenter beantragen (Arbeitslosengeld II), Kindergeld und Elterngeld, oder auch Kinderzuschlag und Wohngeld. Gleiches gilt auch für andere humanitäre Aufenthaltstitel wie den subsidiären Schutz oder das Abschiebeverbot.
Weitere Informationen findest du in der Adressbox.