Elterngeld beantragen

Elterngeld erhält der Elternteil, der sich mit dem Kind in Elternzeit befindet, d.h. zurzeit nicht oder Teilzeit arbeitet. Es gibt auch noch weitere Arten Elterngeld bei Teilzeit oder geteilter Elternzeit zwischen den Eltern.

Das Elterngeld unterstützt Eltern bei Verdienstausfall aufgrund von Kindererziehung. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der Dauer der Elternzeit und der Höhe des Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Eltern ohne Erwerbstätigkeit erhalten einkommensunabhängiges Elterngeld, entweder über eine Dauer von einem Jahr (300 Euro im Monat) oder zwei Jahren (150 Euro pro Monat).

Du kannst Elterngeld bekommen, wenn Du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du betreust und erziehst Dein Kind selbst,
  • Du hast einen Wohnsitz in Deutschland oder hältst Dich „gewöhnlich“ hier auf,
  • Du lebst mit Deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Du bist entweder gar nicht am Arbeiten (erwerbstätig) oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    Achtung: Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten. Wenn Du zum Beispiel studierst oder in einer Ausbildung bist. Auch Urlaub spielt eine Rolle. Lass Dich beraten.

  • Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen über EUR 250.000 liegt, gibt es kein Elterngeld. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.

Den Antrag kannst Du direkt nach der Geburt stellen, sobald dir die Geburtsurkunde deines Kindes vorliegt.

Mit dem Elterngeld-Schnellrechner kannst Du einen ungefähren Richtwert zur Höhe Deines möglichen Elterngeldanspruches berechnen.

>> Elterngeldrechner

Das Antragsformular zum Ausfüllen und Ausdrucken gibt es >> hier.

Wenn Du Hilfe und Unterstützung brauchst, berät Dich die Elterngeldstelle vor Ort. Wir haben für Deine Region zusätzliche Informationen und Checkliste erstellt.

Die Checkliste und der Ort zur Beantragung von Elterngeld findest du in der Adressbox.