
Kinderzuschlag beantragen
Der Kinderzuschlag kann an Familien gezahlt werden, in denen mindestens ein Elternteil arbeiten geht, das Einkommen aber leider nicht ausreicht. Voraussetzung ist, dass du bereits Kindergeld für dein Kind/ deine Kinder erhältst und ein bestimmtes Mindesteinkommen hast. Für Paare liegt dies bei 900€, bei Alleinerziehenden bei 600€. Verdienst du weniger, hast du wahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Unterstützung vom Jobcenter).
Es macht Sinn zeitgleich ebenfalls Wohngeld beim Sozial- und Wohnungsamt zu beantragen. Auch wenn du Arbeitslosengeld I (von der Agentur für Arbeit) bekommst, also gerade arbeitslos geworden bist, kannst du diesen Antrag stellen.
Wenn du einen positiven Bescheid zum Kinderzuschlag erhältst, hast du ebenfalls Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe („BUT“). Besucht dein Kind die Kita oder den Hort, kannst du mit dem Bescheid zum Kinderzuschlag ebenfalls die Befreiung vom Elternbeitrag beim Jugendamt beantragen.
Anlaufstellen für die Beantragung vom Kinderzuschlag in Deiner Region findest Du in der Adressbox.
