Mutterschaftsgeld Fortzahlung
Reiche nach der Geburt deines Kindes zeitnah die Unterlagen über die Geburt bei Deiner Krankenkasse ein, um auch die acht Wochen nach der Geburt im Mutterschutz dein Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Wenn du vor dem Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt) gearbeitet hast oder im Beschäftigungsverbot warst, musst du zusätzlich deinen Arbeitgeber über die Geburt deines Kindes informieren, da das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber aufgestockt und ausgezahlt wird. Da er sich aber seinen Anteil, also das über ihn ausgezahlte Mutterschaftsgeld, von der Krankenkasse wiederholt, muss auch die Krankenkasse informiert sein. Das Geburtsdatum ist wichtig für die Berechnung der Fristen.
Eine Übersicht zu Anlaufstellen in Deiner Region findest in der Adressbox.