
Krankenversicherung Kind beantragen
In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, d.h. jeder Erwachsene und auch jedes Kind und Neugeborene muss Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein (Ausnahme private Versicherung wenn man sehr viel verdient, BeamteR oder SelbstständigeR ist). Die Krankenversicherung für dein Neugeborenes wirkt rückwirkend bis zur Geburt, sollte aber spätestens bis zum zweiten Lebensmonat beantragt werden.
Oft genügt ein Anruf bei der Krankenkasse. Diese sendet dir dann alle erforderlichen Unterlagen und Formulare zu, die ausgefüllt werden müssen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Familienversicherung, das heißt dein Kind wird über Mama oder Papa mitversichert. Dies ist kostenlos, was bedeutet, dass du nicht mehr bezahlen musst, sondern nur deinen üblichen Beitrag. Schick auch die Geburtsurkunde deines Kindes mit. Kurze Zeit später erhältst du dann die Karte der Krankenversicherung für das Kind.
Kontakt zu einigen Krankenkassen in Deiner Region findest Du in der Adressbox.
